
Entziehung der Fahrerlaubnis
Wenn Zweifel an der Eignung zum Führen eines Fahrzeuges bestehen, ist die Straßenverkehrsbehörde zum Schutz der übrigen Verkehrsteilnehmer verpflichtet, diesen Eignungsbedenken nachzugehen. Ergibt die Prüfung, dass die oder der Betroffene nicht geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen, muss die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Die Fahrerlaubnis kann auch in einem Strafverfahren durch ein Gericht entzogen werden.
Gründe für die fehlende Eignung können sein:
- gesundheitliche Einschränkungen beziehungsweise körperliche Beeinträchtigungen
- wiederholte Verkehrsverstöße oder Verkehrsstraftaten
DETAILS:- Verkehrszentralregister – Auskunft
- Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Drogen- oder Alkoholmissbrauch
HINWEIS: Wann die Voraussetzungen der fehlenden Eignung im Einzelnen vorliegen und in welchen Fällen trotz mangelnder Eignung auch eine eingeschränkte Fahrerlaubnis erteilt werden kann, orientiert sich im Wesentlichen an den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung.
Wenn Sie nach der Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis wieder ein Kraftfahrzeugzeug im Straßenverkehr führen wollen, müssen Sie einen Antrag auf Neuerteilung stellen.
Freigabevermerk
- Dieser Text wurde freigegeben durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit. Stand: 26.05.2009
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