
Verkehrszentralregister
In das Verkehrszentralregister werden rechtskräftig festgestellte Ordnungswidrigkeiten und Straftaten eingetragen. Die Taten werden nach Art und Schwere mit Punkten gewichtet. Nach gewissen Fristen werden die eingetragenen Punkte wieder gelöscht.
Punktesystem / Punktekatalog
Bepunktet werden rechtskräftige Ordnungswidrigkeiten (ab EUR 40) und rechtskräftige Straftaten. Die Bewertung der Verkehrsverstöße findet nach einer Skala von eins bis sieben Punkten statt. Ordnungswidrigkeiten werden mit einem bis vier Punkten und Straftaten mit fünf bis sieben Punkten bewertet.
MEHR ZU DIESEM THEMA:
- Punktekatalog
(Kraftfahrt-Bundesamt)
Das Punktsystem gewährleistet durch einen einheitlichen Maßnahmenkatalog die Gleichbehandlung aller im Straßenverkehr auffällig gewordenen Personen. Es gibt Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, das Ausmaß des eigenen Fehlverhaltens laufend selbst zu beobachten und rechtzeitig zu korrigieren. Darüber hinaus gibt es Hilfestellungen, damit die oder der Betroffene ihre beziehungsweise seine Mängel der Fahreignung möglichst frühzeitig beseitigen und einen Punkteanstieg vermeiden kann.
Verfahren bei hohen Punktezahlen / Aufbauseminare
Von einem bestimmten Punktestand ab informiert das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die für die Verkehrsteilnehmerin oder den Verkehrsteilnehmer zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Die durch die Fahrerlaubnisbehörde zu ergreifenden Maßnahmen richten sich nach den jeweiligen Punktständen:
- Bei 8 – 13 Punkten erfolgt eine Verwarnung und der Hinweis, freiwillig an einem Aufbauseminar teilnehmen zu können.
- Bei 14 – 17 Punkten wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet.
- Bei 18 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Falls innerhalb der letzten fünf Jahre bereits ein Aufbauseminar besucht wurde, erfolgt eine schriftliche Verwarnung. Sowohl bei dieser Verwarnung als auch bei der Anordnung eines Aufbauseminars wird die betroffene Person auf die Möglichkeit einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung hingewiesen und darüber informiert, dass bei einem Stand von 18 Punkten die Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt.
Aufbauseminare werden von Fahrlehrerinnen oder Fahrlehrern durchgeführt, die eine besondere Erlaubnis besitzen. Besondere Aufbauseminare (bei Alkohol- und Drogenauffälligkeiten) werden von besonders geschulten Verkehrspsychologen durchgeführt. Mit den Aufbauseminaren soll ein sicheres und rücksichtvolles Fahrverhalten, eine Förderung des Risikobewusstseins und die Verbesserung der Gefahrenerkennung erreicht werden. Dem dienen Gruppengespräche, Verhaltensbeobachtung während einer Fahrprobe und die Analyse problematischer Fahrsituationen.
Tilgungsfristen
Die eingetragenen Punkte werden nach Ablauf von Tilgungsfristen aus dem Verkehrszentralregister gelöscht (die Eintragung neuer Punkte hindert im Regelfall die Tilgung):
- bei Ordnungswidrigkeiten: nach zwei Jahren
- bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen: nach fünf Jahren
- bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen: nach zehn Jahren
Die Einträge und Punktestände sind nach Ablauf der Tilgungsfrist gelöscht und nicht mehr nachvollziehbar.
Freigabevermerk
- Dieser Text wurde freigegeben durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit. Stand: 26.05.2009
14.07.09 - http://amt24.sachsen.de